Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche Sanktionsandrohung.
skillsy install borghei/ai-skills-german-law@abmahnungDie Abmahnung ist Voraussetzung jeder verhaltensbedingten Kündigung (außer bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen). Wirksam ist sie nur, wenn sie drei Funktionen erfüllt: konkrete Schilderung (Rügefunktion), eindeutige Verhaltenserwartung (Hinweisfunktion), Sanktionsandrohung (Warnfunktion). Dieser Skill stellt das sicher.
Researcher liefert Statute und BAG-Rechtsprechung zu Abmahnungsbestandteilen. Drafter erstellt den Abmahnungstext + interne Notiz für die Personalakte. Reviewer prüft Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Aufbewahrungsfristen.
| Funktion | Inhalt |
|---|---|
| Rüge | Konkrete Schilderung des Fehlverhaltens (Datum, Uhrzeit, beobachtete Tatsachen) |
| Hinweis | Klare Beschreibung des erwarteten Verhaltens |
| Warnung | Ausdrückliche Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen einschließlich Kündigung |
Maßstab: BAG, Urt. v. 19.11.2015 – 2 AZR 217/15, NZA 2016, 540 [unverifiziert – prüfen].
Eine Abmahnung muss angemessen und erforderlich sein. Bagatellverstöße → Ermahnung. Mehrfache Wiederholung → Abmahnung. Schwerwiegende Pflichtverletzung → ggf. ohne Abmahnung Kündigung möglich (vgl. BAG „Emmely", Urt. v. 10.06.2010 – 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 [unverifiziert – prüfen]).
Schriftform empfohlen, gesetzlich aber nicht zwingend. Mündliche Abmahnung wirksam, in der Praxis wegen Beweislast unhaltbar.
Abmahnung in der Personalakte. Tilgungsanspruch nach Zeitablauf, wenn das gerügte Verhalten nicht wiederholt wurde — Faustregel: 2–3 Jahre, einzelfallabhängig.
Belegstelle: ErfK / Linck, § 1 KSchG Rn. 200 ff. zur Tilgung.
Gegendarstellung des AN nach § 83 BetrVG (Personalakteneinsicht). Stellungnahme zur Akte nehmen, nicht Abmahnung daraufhin verschärfen.
Verbindlich: ../../references/zitierweise.md.
[unverifiziert – prüfen in Beck-Online/juris])ABMAHNUNG
<AG-Briefkopf>
An <AN Name + Position>
<Datum>
Sehr geehrte(r) <…>,
I. Sachverhalt
Am <Datum>, ca. <Uhrzeit>, in <Ort> wurde Folgendes beobachtet:
<konkrete Schilderung — Tatsachen, nicht Wertungen>
II. Pflichtverletzung
Hiermit haben Sie gegen Ihre Pflicht aus
<Norm/Vertrag/Personalhandbuch> verstoßen.
III. Verhaltenserwartung
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie zukünftig <…>.
IV. Sanktionsandrohung
Sollten Sie sich erneut pflichtwidrig verhalten, müssen Sie mit
arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, die bis zur Kündigung
des Arbeitsverhältnisses reichen können.
V. Ihr Recht zur Stellungnahme
Sie können nach § 83 BetrVG eine Gegendarstellung zur Personalakte
nehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
<…>
[Interne Notiz für die Personalakte:
- Zeugen: <…>
- Frühere Abmahnungen: <…>
- Tilgungsfrist Erinnerung: <Datum + 2-3 Jahre>
]